Der größte Waldbesitzer auf Alpirsbacher Gebiet war das Kloster Alpirsbach. Es gestand seinen Untertanen zahlreiche Rechte in den Wäldern zu, wie den verbilligten Holzbezug und Weiderechte. Mit der Verstaatlichung des Kirchenguts zu Beginn des 19. Jahrhunderts ging der Klosterwald in das Eigentum des württembergischen Staats über. Zur Ablösung der an den Waldungen haftenden Rechte trat der Staat im Jahre 1832 zahlreiche ehemalige Klosterwaldungen an die Gemeinden Alpirsbach und Rötenbach ab. Daneben gab und gibt es aber etliche private Waldbesitzer. Zu den bedeutendsten gehören die Reinerzauer Waldbauern. Für sie war und ist der Besitz von Wald unentbehrlich. Der Wald brachte im Schwarzwald mehr ein, als die Felder je einbringen konnten.
Hofzeichen: Wie bereits erwähnt, sind auf den Grenzsteinen entlang des Bettelmännlewegs zahlreiche Hofzeichen eingraviert. Nicht zuletzt wurden diese Zeichen auf den in den jeweiligen Wäldern gefällten Baumstämmen eingeritzt, um eine ordnungsgemäße Bezahlung der Besitzer sicher zu stellen. Durch die Flößerei kamen diese Baumstämme zum Teil bis nach Holland. Bis heute sind die entsprechenden Hofzeichen auf den Marksteinen zu sehen und zeigen die Grenzen des Waldbesitzes an. Die Grenzsteine am Bettelmännle sowie der West- und Südgrenze markieren alte Landesgrenzen. Hier grenzten das Königreich Württemberg und das Großherzogtum Baden und vorher das Herzogtum Württemberg und das Fürstentum Fürstenberg aneinander. Noch heute bezeichnen diese Grenzsteine die Grenze der Landkreise Freudenstadt und Rottweil.