Erfolgreich sein

Sie möchten gewerblich tätig werden oder eine Zweigniederlassung in Alpirsbach betreiben? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe schriftlich anmelden. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Verwenden Sie dafür das Formular "Gewerbeanmeldung". Sie finden dieses auf dem Rathaus oder unter diesem Link.

Verfahrensablauf

Unter Gewerbe ist jede Tätigkeit zu verstehen, die Sie selbstständig, auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und dauerhaft ausüben. Es kommt nicht darauf an, ob Sie tatsächlich einen Gewinn erzielen, die Absicht dazu reicht aus. Damit Ihre Tätigkeit als Gewerbe eingestuft werden kann, muss sie gesellschaftlich anerkannt sein. "Hellsehen" beispielsweise zählt nicht dazu.

 

Keine Gewerbe sind:

  • die freien Berufe (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater),
  • Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen,
  • Land- und Forstwirtschaft, Fischerei,
  • die wissenschaftliche Unternehmensberatung
  • die Verwaltung eigenen Vermögens.
  • Zweck der Anmeldung ist es, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.

 

Anzeigepflichtig sind:

  • bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende,
  • bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und
  • bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

 

Erforderliche Unterlagen sind:

  • ausgefülltes Formular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist; ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
  • Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
  • Hinweis: In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle

 

Bitte achten Sie darauf: Wenn Sie die Anmeldung schriftlich einreichen, müssen Sie das Formular unterschreiben. Wenn Sie das Gewerbe nicht selbst anmelden oder die gesetzliche Vertretung es nicht selbst anmeldet, benötigt die mit der Anmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.

Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie zum Beispiel das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

Hinweis: Ist eine Erlaubnis erforderlich und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

Ansprech­partnerin zum Thema Gewerbe

Legler, Jana

Ordnungsamt

Stadt Alpirsbach 
Marktplatz 2
72275 Alpirsbach

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