Grundsteuer-Jahreszahlung und Fremdenverkehrsbeitrag zum 01.07.2023 fällig

Der Jahresbeitrag der Grundsteuer (es liegt uns ein Antrag auf Jahreszahlung vor) und die Vorauszahlung des Fremdenverkehrsbeitrages  wird am 01.07.2023 zur Zahlung fällig.

Die zu diesem Zeitpunkt fällige Grundsteuer ergibt sich aus dem letzten Grundsteuerjahresbescheid, bzw. Änderungsbescheid, der Fremdenverkehrsbeitrag aus dem letztem Abrechnungsbescheid bzw. dem Vorauszahlungsbescheid.

Den Abgabepflichtigen, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden wir die fälligen Beträge zum 01.07.2023 von Ihrem Konto abbuchen.

Wir möchten Sie gerne darauf hinweisen, dass Sie Mitteilungen im Nachrichtenblatt auch auf unserer Homepage unter alpirsbach.de nachlesen können.