Zum 01.01.2026 ist das neue Landesgaststättengesetz in Kraft getreten. Damit haben sich die Regelungen zur Beantragung und Ausstellung von Gestattungen anlässlich von Festen und Feiern grundlegend geändert.
Die bisher bei der Gemeinde zu beantragenden Gestattungen entfallen. An ihre Stelle tritt künftig eine Anzeigepflicht:
Wer aus besonderem Anlass vorübergehend Speisen oder Getränke zum Verzehr anbietet, ist verpflichtet, dies der Gemeinde anzuzeigen.
In der Anzeige sind unter anderem folgende Angaben zu machen:
- Art des gastronomischen Angebots
- Betriebszeit
- Standort
- Ort und Zeit des besonderen Anlasses
- Name und ladungsfähige Anschrift der verantwortlichen Person
Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der
Stadt Alpirsbach – Einwohnermeldeamt – eingereicht werden.
Wir bitten alle Veranstalterinnen und Veranstalter, diese neue Regelung zu beachten.